Sozialstaatlichkeit - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen
Sozialstaat Deutschland
Die Sozialstaatlichkeit ist im Grundgesetz an zwei Stellen verankert: In Art. 20 Abs. 1, der den sozialen Bundesstaat fordert, und in Art. 28, in dem die Bundesrepublik Deutschland als "sozialer Rechtsstaat" bezeichnet wird. Anders als das Rechtsstaatsprinzip wird der soziale Auftrag des Staates, das Sozialstaatsgebot, nur an wenigen Stellen des Grundgesetzes im ...
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