Privatschule - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen
Privatschulgesetz (PrivSchG)
Inhaltsübersicht: 1. Allgemeine Vorschriften; 2. Ersatzschulen; 3. Ergänzungsschulen; 4. Staatliche Anerkennung; 5. Lehrer an Privatschulen; 6. Öffentliche Finanzhilfe; 7. Freie Einrichtungen und Privatunterricht, 8. Ordnungswidrigkeiten; 9. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in Nordrhein-Westfalen
Bei den Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) unterscheidet das Schulgesetz in NRW zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert auf seinem Bildungsportal über gesetzliche Rahmenbedingungen dieser Schulformen und bietet Hinweise zu Schulverzeichnissen.
Quelle
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