Rechtsgutachten: Kinderrechte ins Grundgesetz
Das im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. jur. Philipp B. Donath der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie eine Zusammenfassung davon können auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks heruntergeladen werden.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Grundgesetz, Kind, Kinderrechtskonvention, Recht, Rechtsgutachten, Kinderrechte,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Deutsches Kinderhilfswerk e. V. |
Erstellt am | 01.01.2017 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.dkhw.de/ |
Zuletzt geändert am | 06.09.2018 |
Siehe auch: | Kinderrechte ins Grundgesetz – Rechtliche Grundlagen zur Kinder- und Jugendbeteiligung |