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Ausländerbeauftragte Sachsen

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Das Amt der Sächsischen Ausländerbeauftragten,gebunden an ein Mandat im Sächsischen Landtag,existiert seit 1992. Hauptaufgabe ist die gesellschaftliche Eingliederung der in Sachsen lebenden Ausländer. Die Ausländerbeauftragte ist bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften mit ausländerrechtlichem Bezug zu beteiligen und gibt Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags zu ausländerrechtlichen Petitionen ab. Die Unterstützung der kommunalen Ausländerbeauftragten und der im Ausländer- und Integrationsbereich aktiven Vereine und Institutionen zählt zu ihrem Aufgabenfeld. Ein wichtiger Bestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit: die Information der Bevölkerung, die Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen sowie die Herausgabe von Publikationen.

Schlagwörter

AUSLAENDERBEAUFTRAGTE, SACHSEN,

Art der Institution Ministerium / Behörde / Parteigremium
Bundesland Sachsen
Land Deutschland
Telefon 0351/ 4935171
Telefax 0351/4935474
Siehe auch: Integrations- und Ausländerbeauftragte

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