Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe – HLU, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege
28.11.2011, 15:00 Uhr - 30.11.2011, 13:00 Uhr
KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Schloßstr. 31
71083 Herrenberg-Gültstein
Baden-Württemberg
Deutschland
info@deutscher-verein.de
Der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen ist Strukturmerkmal bedarfsabhängiger Sozialleistungen. Bei der Leistungsgewährung kommt der Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen eine wichtige Rolle zu, wenn zu entscheiden ist, welche Zuflüsse von vorneherein als Vermögen anzusehen sind. Bei der Einkommensberücksichtigung kommt die grundsätzliche Freilassung bestimmter Positionen in Betracht. Daneben stellt sich die Frage, in welchem Umfang zweckbestimmte Leistungen berücksichtigt werden dürfen. Bei der Hilfe zur Pflege kommt es nach Aufnahme eines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner in eine Einrichtung wegen § 92 a SGB XII zur Überlagerung der für die „fachliche Hilfe“ bestimmten Einkommensgrenze, wenn festzulegen ist, wie viel aus dem gemeinsamen Einkommen dem, gegebenenfalls noch mit minderjährigen Kindern im Haushalt verbliebenen Partner mit Rücksicht auf die bisherige Lebenssituation zu belassen ist. Bei der Darstellung und Bearbeitung werden insbesondere auch die Lösungsansätze berücksichtigt, die vom Deutschen Verein in den Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe aufgezeigt werden. Anmeldeschluss ist der 29.09.2011.
Schlagwörter
Einkommen, Grundsicherung, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialleistung, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Hilfe zur Pflege, Vermögen (wirtsch),
Art der Veranstaltung | Konferenz / Tagung / Fachtagung / Kolloquium / Kongress / Symposium |
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Inhaltsbereich der Veranstaltung | Soziale Arbeit/Sozialpädagogik |
Adressaten | Fachleute aus Bildungspolitik und -verwaltung; Sozialpädagogen/-pädagoginnen |
Tagungssprache | Deutsch |
Relevanz | bundesweit |
Veranstalter | Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. |
Zuletzt geändert am | 04.02.2011 |