Übergang Kindergarten – Grundschule in Schleswig-Holstein
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Schleswig-Holstein: Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG
Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG). Vom 12. Dezember 2019, mehrfach geändert.
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Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)
Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; [...]
Bildungsplan und Übergang
Erfolgreich starten - Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein
Die Leitlinien geben in sechs Bildungsbereichen den didaktischen und methodischen Rahmen für die Arbeit in Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein vor. Auf der Seite steht das Dokument zum Herunterladen zur Verfügung, die Bildungsbereiche werden beschrieben und es werden methodische Hinweise zur Begleitung von Bildungsprozessen gegeben. Inklusive Elterninformationen in mehreren Sprachen.
Dokument von: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein
Informationen für pädagogische Fachkräfte
Den Übergang gestalten. Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen
Um die Kindertageseinrichtungen inhaltlich weiter zu entwickeln, haben das Bildungsministerium, die Landesverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Landesvertretung der Kindertageseinrichtungen neue Akzente gesetzt. Sie finden sich in den Publikationen, die zum Herunterladen zur Verfügung stehen.
Dokument von: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Informationen für Eltern
Einschulung in Schleswig-Holstein
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: September 2018) Die Seite [...]
Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein
Zur Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder eines Jahrgangs eingeladen, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Die Untersuchung wird von erfahrenen (Fach-)Ärztinnen und (Fach-)Ärzten der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter und deren Assistenzkräften durchgeführt. Die Seite informiert [...]
Dokument von: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein: Mehr Info
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Die Grundschule in Schleswig-Holstein
Diese Seite des Bildungsportals Schleswig-Holstein hält Informationen zu folgenden Themen bereit: Einschulung, verlässliche Grundschule, Eingangsphase, Zeugnisse, Fremdsprachen, Islamunterricht.
Dokument von: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein