Suche

German Education Server Eduserver Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Hort in Rheinland-Pfalz

h t t p s : / / k i t a . r l p . d e / d e / b e t r e u u n g s a n g e b o t e /Externer Link

Der Hort ist nach § 1 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes ein institutionelles Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr. Das Jugendamt soll eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten für diese Altersgruppe gewährleisten, soweit eine durchgehende Betreuung von Schulkindern nicht im Rahmen der Schule erfolgt. Die Seite des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz informiert über das Betreuungsangebot Hort, seine rechtlichen Grundlagen und Finanzierung.

Dokument von: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Rheinland-Pfalz, Finanzierung, Ganztagsbetreuung, Grundschule, Hort, Kinder- und Jugendhilfe, Nachmittagsbetreuung,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule; Sekundarstufe I; Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://kita.rlp.de/‌
Zuletzt geändert am 25.08.2022

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)