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Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)

h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - i m - i n t e r n e t . d e / b i t v _ 2 _ 0 / B J N R 1 8 4 3 0 0 0 1 1 . h t m lExterner Link

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Barrierefreiheit, Behinderter, Behinderung, Benutzung, Design, Dienstleistung, Gestaltung, Gleichstellungsgesetz, Informations- und Kommunikationsmedien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Informationsangebot, Kommunikationstechnik, Internet, Öffentlicher Sektor, Verordnung, Verständlichkeit, Verwaltung, Website, Zugang,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz, kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌www.gesetze-im-internet.de
Zuletzt geändert am 12.03.2021

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