Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.
In Teil 1 ist das für alle Rehabilitationsträger geltende Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammengefasst.
In Teil 2 wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Das SGB IX wird insoweit zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.
In Teil 3 wird künftig das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht geregelt.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Behinderter, Behinderung, Eingliederungshilfe, Gesetz, Maßnahme, Partizipation, Rehabilitation, Schwerbehinderung, Selbstbestimmung, Ziel, Bundesteilhabegesetz, Schwerbehindertenrecht,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Umsetzung_BTHG/Gesetz_BTHG/Gesetz_node.html |
Entnommen aus |
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 29.12.2016 |
Zusatzinformation |
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/bundesteilhabegesetz.html |
Technische Anforderungen | pdf-Datei, nicht barrierefrei |
Zuletzt geändert am | 02.09.2021 |