Beitragsfreiheit für Kita-Kinder von Geringverdienenden und Kita-Elternbeitragsentlastung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Kinder aus Familien, die Sozialleistungen erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, beitragsfrei in der Kita betreut. Diese Beitragsfreiheit gilt für Kinder in der Krippe (bis vollendetem 3. Lebensjahr), im Kindergarten (vom 3. Lebensjahr bis zum Jahr vor der Einschulung; das letzte Jahr vor der Einschulung ist für alle beitragsfrei), im Hort (bis zum Ende der Grundschule) und in der Kindertagespflege.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 wird die Elternbeitragsfreiheit auf Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (bis 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) werden die Elternbeiträge pro Kind und Monat für denselben Zeitraum differenziert nach Betreuungsumfang auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt.
Die Seite beantwortet die wichtigsten Fragen zur Beitragsfreiheit und -entlastung in Brandenburg bei niedrigem Einkommen.
Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Brandenburg, Beitragszahlung, Gebührenfreiheit, Hort, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Recht, Beitragsfreiheit, Kindertagespflege,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://mbjs.brandenburg.de/ |
Zuletzt geändert am | 12.04.2023 |