Anmeldung der Schulanfänger in Berlin
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Mit Beginn des Schuljahres am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Außerdem werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. (Stand: April 2018)
Die Seite informiert über die wichtigen Termine zur Einschulung in Berlin, über vorzeitige Einschulung und Zurückstellung.
Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Berlin, Anmeldung, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag,
Bildungsbereich | Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.berlin.de/ |
Zuletzt geändert am | 26.04.2018 |