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Armuts- und Reichtumsbericht

h t t p s : / / w w w . a r m u t s - u n d - r e i c h t u m s b e r i c h t . d e / D E / S t a r t s e i t e / s t a r t . h t m lExterner Link

Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen vorzulegen. Der Armuts- und Reichtumsbericht wird in der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt. Zur wissenschaftlichen Fundierung werden über den gesamten Erstellungsprozess hinweg externe und unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Fachgebiete eingebunden.

Auf dieser Website stehen alle Armuts- und Reichtumsberichte und die Indikatoren zur Verfügung. Die dem Indikatorentableau zugrunde liegenden Daten werden öffentlich frei verfügbar und nutzbar gemacht (Open Data).

Dokument von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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