Zusätzliche Förderung von Flüchtlingskindern in Baden-Württemberg
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Für Sprachförderung und Eltern-Kind-Programme speziell für Flüchtlingskinder und ihre Familien stellt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des SPATZ-Programms (Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) 2015 und 2016 zusätzliche Mittel bereit. Eine Erweiterung der SPATZ-Richtlinien ermöglicht nun etwa, dass Flüchtlingskinder, die nach Beginn des Kindergartenjahrs neu hinzukommen, flexibel in die Gruppen aufgenommen oder neue Gruppen gebildet werden können. Außerdem können Kindertageseinrichtungen künftig kleine Sprachfördergruppen mit maximal vier Kindern bilden. Die zusätzlichen Mittel sollen auch genutzt werden, um die Eltern nach und nach aktiv in den Kita-Alltag einzubeziehen. Des Weiteren ermöglichen die neuen Richtlinien, dass nun auch Kinder mit knapp drei Jahren in das Sprachförderprogramm einbezogen werden können.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Pädagogik
Sprachförderung
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Ausländer / Flüchtlinge / Migration
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Flüchtling, Kind, Förderung, Förderungsmaßnahme, Sprachförderung, Elternarbeit, Kindertagesstätte, Kindertagesbetreuung,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg |
Erstellt am | 21.07.2015 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://km-bw.de/,Lde/startseite |
Zuletzt geändert am | 31.08.2015 |