Separated Children in Europe Programme: Statement of good practice. Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen
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Das Separated Children in Europe Programme ist eine gemeinsame Initiative von Mitgliedern der International Save the Children Alliance in Europa und dem UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen). Das Ziel des Programms besteht in der Wahrung der Rechte und Sicherstellung des Wohls der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen, die nach Europa gekommen sind oder Europa im Zusammenhang von Migration durchqueren. Dieses Ziel soll durch eine gemeinsame Politik und die Verpflichtung zur Einhaltung von Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen auf nationaler und internationaler Ebene erreicht werden. Ein Teil des Programms besteht in der Bildung von Partnerschaften mit Organisationen, die im Bereich der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger in europäischen Ländern tätig sind. Das vorliegende Statement of Good Practice (Erklärung zur Einhaltung bestmöglicher Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen) stellt die Grundlage der Arbeit des Programms dar. [Stand 2006]
Das Statement of Good Practice wurde in 24 verschiedene Sprachen übersetzt und eine Broschüre für Kinder wurde ebenfalls angefertigt.
Fach, Sachgebiet
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Ausländer / Flüchtlinge / Migration
Schlagwörter
Europa, Flüchtling, Kind, Jugendlicher, Kindeswohl, Minderjähriger, Asyl Suchender, Betreuung, Bildung, Asylverfahren, Rechtsgrundlage, Standard, Stellungnahme, Kinderrechte,
Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Separated Children in Europe Programme (SCEP); info@scepnetwork.org |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch; Englisch; Französisch; Spanisch; Russisch; Italienisch; Norwegisch; Albanisch; Bulgarisch; Dänisch; Estnisch; Finnisch; Griechisch; Litauisch; Lettisch; Niederländisch; Polnisch; Portugiesisch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zuletzt geändert am | 19.08.2015 |