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Inklusion in NRW

h t t p s : / / w w w . s c h u l m i n i s t e r i u m . n r w . d e / d o c s / S c h u l s y s t e m / I n k l u s i o n / i n d e x . h t m lExterner Link

In mehreren Rubriken informiert das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über rechtliche Rahmenbedingungen, wesentliche Fragen und zur landesspezifischen Umsetzung der ´´inklusiven Schule´´ im Bildungssystem.
Das Grundkonzept lautet: Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch auch weiterhin für ihr Kind die Förderschule wählen können.
[Zusammenfassung: Angaben von der/m AutorIn der Webseite ergänzt durch die Redaktion des Bildungsservers]

Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

INKLUSION, BILDUNG, SCHULSYSTEM, INTEGRATIVE SCHULE, SCHULPOLITIK, SCHULE, INTEGRATIONSPOLITIK, INTEGRATIONSSCHULE, BEHINDERUNG, FOERDERUNG, NORDRHEIN-WESTFALEN, INFORMATION, ELTERN, SCHUELER, SCHUELERIN, UNTERRICHT,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit poststelle@msw.nrw.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.schulministerium.nrw.de/‌
Zuletzt geändert am 30.12.2013

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