Das persönliche Budget - kompetente Beratung und Unterstützung durch gemeinsame Servicestellen?
Seit Anfang 2008 gibt es für behinderte Menschen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget (PB). Zuvor wurde dieses knapp vier Jahre in Modellprojekten erprobt. Mit dem PB haben behinderte Menschen die Möglichkeit, die Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, als Geldleistung in Anspruch zu nehmen. Dadurch soll behinderten Menschen, nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, ein möglichst eigenverantwortliches und selbst bestimmtes Leben ermöglicht werden. Viele behinderte Menschen müssen den Umgang mit Persönlichen Budgets erst erlernen. Mit den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation (GSn) wurden deutschlandweit trägerübergreifende Beratungsstellen eingerichtet. In der Diplomarbeit wird untersucht, ob GSn in der Lage sind kompetente Beratung und Unterstützung zum Persönlichen Budget zu leisten.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Persönliches Budget, Rehabilitation, Recht, Leistungsträger, Selbstbestimmt leben,
| Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ohntrup, Lemuel |
| Erstellt am | 30.03.2009 |
| Sprache | Deutsch |
| Gehört zu URL |
http://bidok.uibk.ac.at/library/ohntrup-budget-dipl.html |
| Entnommen aus | Hildesheim, Fachhochschule, Diplomarbeit, 2008. - Bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet |
| Zuletzt geändert am | 08.06.2009 |