Verordnung über die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder - Saarland
Verordnung des Saarlandes vom 12. April 2007, mehrfach geändert, die u a. die Einrichtung eines Zentrums für Kindervorsorge sowie die Einladung und Meldung über die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen regelt.
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Elementarbildungswesen allgemein Rechtliche Grundlagen
- Elementarbildung Prävention
- Sozialarbeit / Sozialpädagogik Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik Kinder- und Jugendhilfe
- Sozialarbeit / Sozialpädagogik Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik Soziale Arbeit und Recht
Schlagwörter
Saarland, Früherkennung, Gesundheitsvorsorge, Kinderschutz, Kinderschutzrecht, Kindeswohl, Prävention, Verordnung,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium der Justiz Saarland |
Erstellt am | 12.04.2007 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://recht.saarland.de/bssl |
Zuletzt geändert am | 20.07.2020 |