Änderungen bei der Akkreditierung von fachkundigen Stellen sowie bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung gültig ab dem 1.4.2012 - die neue AZAV
Die Internetseite informiert über die Änderungen bei der Anerkennung von Trägern und Maßnahmen der SGB III-geförderten Weiterbildung durch sogenannte fachkundigen Stellen (FKS).
Das Verfahren zur Akkreditierung und Überwachung fachkundiger Stellen (FKS) und das Verfahren zur Zulassung von Maßnahmen zur Arbeitsförderung wurde neu geregelt, wird nun AZAV abgekürzt und die Neuregelung ist seit dem 1.4.2012 in Kraft.
Fach, Sachgebiet
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein
Erwachsenen- und Weiterbildungspolitik, -verwaltung
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Kurse, Kursinhalte, Kursanbieter
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Berufliche Weiterbildung
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Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Berufsbildungspolitik, Berufsbildungsverwaltung
Qualitätsentwicklung, -sicherung, Evaluation und Akkreditierung
Schlagwörter
Erwachsenenbildung, Weiterbildung, Qualifizierung, Bildungsträger, Anerkennung, Bildungsgutschein, Verfahren, Akkreditierung, Berufliche Weiterbildung, SGB III, HARTZ IV, Anerkennungsverfahren,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Medienkategorie | Internet |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/AkkreditierungundZulassung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI524613 |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Zentrale@arbeitsagentur.de |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Zuletzt geändert am | 07.06.2017 |
Siehe auch: | Anerkennung von Bildungsträgern nach SGB III |