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Einschulung in Hamburg

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Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.  Kinder, die nach dem 1. Juli geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden. (Stand: April 2018)

Auf dieser Seite stellt die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung Informationen und Termine rund um die Einschulung vor.

Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Hamburg, Einschulungsalter, Elterninformation, Grundschule, Kindergarten, Schulanfang, Stichtag, Übergang, Vorklasse,

Bildungsbereich Vorschule; Grundschule
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Behörde für Schule und Berufsbildung
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.hamburg.de/‌
Zuletzt geändert am 26.04.2018

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