Arbeitshilfe zur Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII
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Die Arbeitshilfe vom Arbeitskreis Adoptions- und Pflegekindervermittlung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt, Münster, legt dar, dass für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche - auch behinderte Kinder - geeignete Formen der Vollzeitpflege zu schaffen und auszubauen sind. In Westfalen-Lippe bestehen sozialpädagogische Pflegestellen und westfälische Erziehungsstellen. Pflegepersonen müssen entweder besondere persönliche Voraussetzungen mitbringen oder eine fachliche Ausbildung besitzen. (Stand: 4.3.1999 unter Berücksichtigung der Kindschaftsrechtsreform)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Westfalen-Lippe, Pflegekind, Pflegefamilie, Behindertes Kind,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesjugendamt, Münster |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/ |
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Zuletzt geändert am | 22.06.2011 |