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Wahlrecht ohne Altersgrenze

h t t p : / / k r a e t z a e . d e / w a h l r e c h t /Externer Link

Die KinderRÄchTsZÄnker K.R.Ä.T.Z.Ä. aus Berlin setzen sich seit 1995 für das Wahlrecht ohne Altersgrenze ein. Das heißt, daß jeder Mensch, der an Wahlen teilnehmen möchte, daran nicht gehindert werden darf. Aus diesem Grund legten zwei Jugendliche 1995 Verfassungsbeschwerde ein und später wurde durch die Gruppe die Gültigkeit des Bundestages angefochten, da er ohne die Stimmen der Kinder zustande gekommen ist. Das ist undemokratisch und deshalb verfassungswidrig. Auf der Seite werden alle wichtigen Dokumente und Pressemitteilungen vorgestellt sowie ausführlich die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Mitbestimmung, Kind, Verfassungsbeschwerde, Gleichberechtigung, Kinderrechte, Kinderwahlrecht, Grundrecht,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Hochschule; Erwachsenenbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit kraetzae@kraetzae.berlinet.de
Erstellt am 23.03.1996
Sprache Deutsch
Gehört zu URL http://‌www.kraetzae.de
Adresse der Bezugsquelle KRÄTZÄ, Dunckerstraße 11, 10437 Berlin
Entnommen aus Homepage der KinderRÄchTsZÄnker
Zusatzinformation http://kraetzae.de/ueber_uns/‌
Zuletzt geändert am 29.04.2010

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