Ausschreibung für den Betroffenenrat 2025-2030 bei der UBSKM
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ruft Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend auf, sich für das politisch beratende Gremium bei ihrem Amt zu bewerben.
Bis zum 6. Dezember 2024 können sich Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für eine Mitarbeit im Betroffenenrat 2025-2030 bewerben. Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches, politisch beratendes Gremium bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Dieses seit 2015 bestehende Gremium ist zentral für die politische Arbeit der Beauftragten.
Die Mitglieder des im Sommer 2025 neu zu berufenden Betroffenenrates werden die politische Arbeit der Unabhängigen Beauftragten fachlich begleiten, vorhandenes Wissen ergänzen, aber auch Forderungen einbringen und sichtbar machen. Damit tragen sie dazu bei, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu verbessern, Hilfeangebote zu stärken und neu zu etablieren sowie Aufarbeitung und Forschung betroffenenorientiert voranzubringen.
Kontakt:
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
www.bewerbung-betroffenenrat.de
bewerbung-betroffenenrat@ubskm.bund.de
Weiterführende Informationen zum Thema Sexueller Missbrauch:
- Unser Dossier zum Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
- Aufarbeitung des Umgangs mit sexueller bzw. sexualisierter Gewalt in der Deutschen Gesellschaf für Erziehungswissenschaf (DGfE). Konsequenzen, Desiderata und Ausblicke (Hef 68, 2024 Zeitschrift Erziehungsiwissenschaft)
- Literatur im Fachportal Pädagogik zum Thema Sexueller Missbrauch