Niedersächsisches Landesjugendamt
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Das Landesjugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt, befasst sich der Landesjugendhilfeausschuss mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Er beschließt Grundsätze und Empfehlungen auf überörtlicher Ebene.
Schlagwörter
Niedersachsen, Erziehung, Jugendarbeit, Jugendhilfe, Kind, Kinderbetreuung, Kinderhilfe, Kinderschutz, Kindertagesstätte, Landesjugendamt, Rechtsgrundlage,
Art der Institution | Ministerium / Behörde / Parteigremium |
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Bundesland | Niedersachsen |
Land | Deutschland |
Siehe auch: | Ministerien und Landesjugendämter (Elementarbereich) |