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Bundesjugendkuratorium (BJK)

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Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes unabhängiges Gremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder werden durch die Bundesjugendministerin/den Bundesjugendminister für Familien, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

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