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Willkommen bei Freunden

Laufzeit: 30.06.2015 - 2018

h t t p : / / w w w . w i l l k o m m e n - b e i - f r e u n d e n . d eExterner Link

Rund ein Drittel aller nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge sind laut UNICEF noch Kinder. Viele von ihnen kommen ohne die Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Erwachsenen an. Geflohen vor Verfolgung, Krieg, Terror und Unterdrückung haben sie sich auf den beschwerlichen Weg gemacht.

Damit die Wege von nun an leichter sind – für sie und die Kommunen – hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Bundesprogramm "Willkommen bei Freunden" ins Leben gerufen. Mit dem Ziel, Kommunen bei der Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher zu unterstützen.

Denn besonders für Kommunen stellt die steigende Zahl von ankommenden Menschen aus Krisenregionen eine neue Herausforderung dar. Aber auch eine große Chance. Um diese Chance nutzen zu können, braucht es nicht nur das bereits bestehende Engagement, sondern auch Zeit für die Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte. Diese ist im Alltag vieler kommunaler Ämter sehr rar. Das Programm „Willkommen bei Freunden“ setzt daher genau dort an. Nach der konkreten Bedarfsermittlung durch Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und beteiligten Akteuren vor Ort, werden passgenaue Beratungs- und Qualifizierungsangebote entwickelt und bereitgestellt. Zudem werden die Kommunen beim Aufbau eines lokalen Akteursnetzwerks unterstützt. Dabei geht es darum, bereits vorhandene Strukturen und Ressourcen effektiv miteinander zu vernetzen und zu bündeln.

Sechs regionale Servicebüros der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung helfen ab Juli 2015 Städten und Landkreisen dabei, junge Flüchtlinge in Kita und Schule willkommen zu heißen und beim Übergang ins Berufsleben zu begleiten - in Hamburg, Magdeburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München. Sie bieten nicht nur Beratungen und Qualifizierungen für Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen an, sondern unterstützen auch bei der Etablierung lokaler Bündnisse aus Behörden, Vereinen sowie Bildungs- und Flüchtlingseinrichtungen vor Ort. Eine finanzielle Förderung einzelner Projekte durch das Programm "Willkommen bei Freunden" findet nicht statt.

Städte, Kommunen und ehrenamtlich organisierte Personen, die Bündnisse gründen wollen, können sich bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung melden. Das Angebot richtet sich speziell an Verwaltungskräfte, die für die Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher in der Kommune zuständig sind; Fachkräfte aus Kita und Schule und alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für junge Flüchtlinge engagieren und ein tragfähiges Netzwerk der Hilfe knüpfen wollen.

Bereits laufende und erfolgreiche Initiativen sind zum Beispiel der Berliner Verein Champions ohne Grenzen, der Fußballtrainings mit jungen Flüchtlingen organisiert, oder der Verein SCHWACH+STARK, der Flüchtlingsfamilien im Erzgebirge unterstützt.

Das innovative Potenzial des Projekts liegt in der Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte für Beratungs- und Qualifizierungsangebote für junge Flüchtlinge.

Schlagwörter

Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Magdeburg, München, Beratung, Bildungsverwaltung, Flüchtling, Flüchtlingshilfe, Integration, Jugendlicher, Kind, Kommunale Dienstleistung, Kooperation, Qualifizierungsberatung, Vernetzung,

Titel Willkommen bei Freunden
Projekttyp Bund-Länder-Projekt
Projekt wird gefördert durch Bund; Sonstiger Träger
Bildungsbereich Elementarbereich; Primarbereich; Sekundarbereich I; Sekundarbereich II; Berufliche Bildung
Innovationsbereich Sprachförderung; Förderung von Bildungsbenachteiligten; Bildungsnetzwerke
Organisationsstruktur

Projektförderung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Projektdurchführung:
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)

Projektbeginn 30.06.2015
Projektende 2018
Beteiligte Bundesländer Baden-Württemberg; Bayern; Berlin; Brandenburg; Bremen; Hamburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Rheinland-Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen
Zuletzt geändert am 28.10.2020

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