Suche

Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 23.05.2005:

Die große Freiheit eine Nummer kleiner

Ab dem Wintersemester können Hochschulen ihre Studierenden selbst aussuchen

An deutschen Hochschulen ist einiges in Bewegung gekommen: mehr Profil entwickeln, mehr Autonomie erhalten, neue Studienabschlüsse anbieten und nun auch noch Wunschkandidaten aussuchen. Dabei geht es bei der flexiblen Hochschulzulassung nur vordergründig um internationale Qualitätssicherung. Vielmehr soll die neue Regelung auch den hohen Abbrecherquoten an den Hochschulen einen Riegel vorschieben. Nicht nur Studierende sollen die passende akademische Ausbildungsstätte finden, sondern auch die jeweiligen Studiengänge die passenden Studierenden. Schließlich scheinen Studierende oft nicht zu wissen, was auf sie im Studium zukommt. Anders ist es nicht zu erklären, dass ein Viertel der Studierenden das Studium ohne einen Hochschulabschluss endgültig abbricht und ein weiteres Viertel den zunächst gewählten Studiengang abbricht und das Studium in einer anderen Fächergruppe fortsetzt.    

In den sechs Studiengängen mit einem bundesweiten Numerus Clausus - Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin - gilt künftig die 20:20:60-Regelung. Die besagt, dass 20 Prozent der Studierenden wie bisher nach der Durchschnittsnote im Abitur, 20 Prozent nach der Wartezeit und 60 Prozent durch die Universität selbst ausgesucht werden. Bislang wurden die Hörsäle in den NC-Studiengängen zu 75 Prozent stur nach Note und Wartezeit gefüllt - und zwar von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund, eine Behörde, die manche Bundesländer und Politiker am liebsten ganz abschaffen würden.   

Die neue große Freiheit der Hochschulen fällt bei näherem Hinsehen aber doch eine Nummer kleiner aus: Zwar dürfen die Hochschulen künftig Bewerbungsgespräche führen, Studierfähigkeitstests und Bewerbungsmappen einfordern und die Einzelnoten im Abitur stärker gewichten, doch die Durchschnittsnote des Abitur soll weiterhin das Maß aller Dinge bleiben. Ein naturwissenschaftliches Genie mit einer Durchschnittsnote im Abitur von 4 wird auch künftig nicht mit offenen Armen von den Hochschulen empfangen.   

Der Einfluss der ZVS bröckelt...
Der Einfluss der ZVS, die seit 1973 für die Vergabe von Studienplätzen in Numerus-clausus-Fächern zuständig ist, bröckelt ab dem kommenden Wintersemester erheblich. Doch von einer Entmachtung kann keine Rede sein, denn die Hochschulen sind auch weiterhin auf die ZVS als Koordinierungsstelle angewiesen. "Auch wenn sich einiges ändert, werden wir der Marktplatz und die Koordinierungsstelle bei der Studienplatzvergabe bleiben. Selbst wenn die Universitäten ihre Studienplätze komplett selbst vergeben könnten, brauchen sie noch eine zentrale Koordinierungsstelle", erklärt Bernhard Scheer, Pressesprecher der ZVS. Knapp 40.000 Studienplätze im ersten Fachsemester hat die ZVS im Jahr 2004 unter 120.000 Bewerbern verteilt.   

Der ZVS ist auch deshalb nicht bange vor der Zukunft, weil die Universitäten auch früher schon bis zu 24 Prozent der Studierenden sich hätten selbst aussuchen können, aber es nicht getan haben. In rund 80 Prozent der Fälle haben die Fakultäten alles von der ZVS erledigen lassen. Einige Universitäten weisen in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass es keinen Sinn gemacht hätte, aufwendige Auswahlverfahren einzusetzen, wenn die ZVS schon drei Viertel aller Studienplätze verteilt hat. Die Auswahl müsse einfach früher einsetzen. Und das tut sie jetzt. Und wie nutzen die Hochschulen die neue Freiheit? Ein Blick auf Medizin und Biologie zeigt, dass zwei Drittel der Universitäten vorerst alles beim Alten lassen: Die ZVS soll auch die freigegebenen 60 Prozent künftig nach der Abiturnote verteilen.

Die Hochschulzulassung ist noch in der Experimentierphase
Mainz und Rostock gehören zu den wenigen Universitäten, die in Diplomstudiengängen in ihre neue Rolle schlüpfen. In Mainz werden zum Beispiel in Biologie nun auch naturwissenschaftliche Einzelnoten des Abiturzeugnisses stärker einbezogen. Je nach Grund- oder Leistungskurs bekommen die Bewerber Bonuspunkte gutgeschrieben und können so ihre Zulassungschancen zum Teil deutlich erhöhen.

Die medizinische Fakultät in Mainz setzt auf persönliche Auswahlgespräche, in denen auch Motivation, Identifikation und dieStudierfähigkeit der Bewerber abgeklopft werden soll. Ein Viertel der medizinischen Studienplätze soll auf diese Weise vergeben werden. Bernhard Einig, der Leiter der Abteilung Studium und Lehre an der Uni Mainz, sieht für das kommende Wintersemester noch keine gravierenden Veränderungen gegenüber der bisherigen Auswahl ausschließlich gemäß der Abiturnote bzw. der Wartezeit. "Vergleichsweise wenige Fächer bieten das
neue Verfahren an, "weil die Auswahlgespräche einen sehr hohen Aufwand bedeuten und die Vorbereitungszeit recht kurz war". Er warnt aber auch davor, die neue Regelung als einen Flop abzutun: "Wir stecken bei der Reform der Hochschulzulassung einfach noch in den Kinderschuhen. Die momentane Experimentierphase ist aber sehr wichtig, denn fatal wäre es, einfach so weiterzumachen wie bisher...". 

Auch Gerhard Graf, Professor für Biologie an der Universität Rostock, glaubt, "dass die Veränderungen wohl so gewaltig nicht sein werden". Schließlich habe man in Deutschland auf diesem Gebiet noch nicht so viel Erfahrung. Die Uni Rostock verlangt von den potenziellen Biologie-Studierenden eine Bewerbungsmappe, die neben dem Lebenslauf Unterlagen enthält, die Aufschluss über die Motivation der Studienplatzbewerber geben soll. Als besonders motiviert gelten Bewerber, die auch auf außerschulischem Feld einiges vorweisen können - zum Beispiel Engagement im Naturschutz, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder auch gute Fremdsprachenkenntnisse.   

An der Uni Duisburg-Essen zeigt man sich optimistisch, dass die Freiheit in der Auswahl auch gute Studienergebnisse bringen werde. Diese Erfahrung habe man schließlich auch schon früher mit Auswahlgesprächen gemacht. Natürlich würden sich die Hochschullehrer auf einen Mehraufwand einrichten. Von 160 Plätzen in Medizin werden nun 96 von der Universität selbst vergeben. Eine Auswahlkommission prüft Kandidaten auf Herz und Nieren - vor allem ihre Vorstellungen vom künftigen Beruf, ihre fachlichen Qualifikationen und ihre Motivation, genau diesen Beruf ergreifen zu wollen. 

Nicht alle Studierende profitieren von der neuen Regelung
Doch insgesamt kommt die Zurückhaltung der Universitäten freilich nicht so überraschend. Die Hochschulrektorenkonferenz hat schon nach der Verabschiedung der neuen Regelung prophezeit, "dass so kurzfristig das neue Modell nicht in vollem Umfang umsetzbar sein wird". Im Regelfall würden die Hochschulen einfach zu wenig Zeit haben, ihre bisherigen Verfahren, Kriterien und den zeitlichen Ablauf wesentlich zu verändern. Das erste Verfahren nach neuem Recht könne deshalb nur als ein "Übergangsverfahren" angesehen werden, das weiterzuentwickeln sei. Das Hochschulrahmengesetz ist erst im August 2004 verabschiedet worden, die entsprechenden Landesgesetze sind erst zum Teil geändert und die Hochschulen haben ihre notwendigen Vorschriften noch nicht angepasst.  

Doch gleichgültig, ob und wie die Universitäten die neuen Möglichkeiten ausschöpfen, eine Tatsache bleibt unberührt in der umgepflügten Hochschulzulassung: Abiturienten mit einem sehr guten Durchschnitt bleiben - und das ist natürlich auch so gewollt - nach wie vor im Vorteil gegenüber Kandidaten, die schlechtere Noten haben. Die neue Regelung bringt vor allem denjenigen etwas, die mit ihrer Abiturnote knapp am Numerus-Clausus vorbeigeschrammt sind und nun in einem persönlichen Vorstellungsgespräch diese Hürde ohne Dezimalstellen hinter dem Komma überspringen können. Nach der alten Regelung hätten diesen Bewerbern je nach Fach bis zu zehn Wartesemestern gedroht.

Autor(in): Udo Löffler
Kontakt zur Redaktion
Datum: 23.05.2005
© Innovationsportal

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag. Dieser Beitrag wurde bisher einmal kommentiert.

 Weitere Beiträge nach Innovationsgebieten (Archiv).

Die Übernahme von Artikeln und Interviews - auch auszugsweise und/oder bei Nennung der Quelle - ist nur nach Zustimmung der Online-Redaktion von Bildung + Innovation erlaubt.

Die Redaktion des Online-Magazins Bildung + Innovation arbeitet journalistisch frei und unabhängig. Die veröffentlichten Beiträge bilden u. a. auch interessante Einzelmeinungen zum Bildungsgeschehen ab; die darin zum Ausdruck gebrachte Meinung entspricht nicht notwendig der Meinung der Redaktion oder des DIPF.

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: