Suche

Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 21.03.2005:

"Das ist eine rasante Entwicklung zurück in die Steinzeit"

Das Urheberrecht soll noch restriktiver werden - die Wissenschaft wehrt sich dagegen
Das Bild zum Artikel
Prof. Thomas Hoeren

Die Bundesregierung will das Urheberrecht ändern. Von ihrem Feldzug gegen Raubkopien und MP3-Tauschbörsen ist  auch die Wissenschaft betroffen. Es wird befürchtet, dass die geplanten Änderungen den freien Zugang zu Wissen für Schüler, Studierende, Lehrer und Wissenschaftler bedrohen. In der "Göttinger Erklärung" wehren sich zahlreiche wissenschaftliche Einrichtungen - von der Max-Planck-Gesellschaft über das Fraunhofer-Institut bis zur Helmholtzgesellschaft - gegen die geplante Urheberrechtsnovelle. Die Online-Redaktion sprach mit Prof. Thomas Hoeren, Sprecher des Bündnisses und Informationsrechtler an der Uni Münster, über die große Macht der Verlage, das mögliche Aus für E-Learning an Universitäten und die großzügigen Regelungen des Urheberrechts im Ausland.

Bildung PLUS: Die Unterzeichner der "Göttinger Erklärung" zeigen als Wissenschaftler der Urheberrechtsnovelle der Bundesregierung die rote Karte. Was stört sie an dem Entwurf?

Hoeren: Die Urheberrechtsnovelle, so wie sie jetzt ist, würde den Wissenschaftsbetrieb in Deutschland massiv behindern, weil der Zugang zu Wissen und Bildung für alle eingeschränkt wird. Das beeinflusst die Bildungs- und Entwicklungschancen jedes einzelnen Bürgers in der Informationsgesellschaft.
Dagegen wehren wir uns. Der jetzige Entwurf trägt weitgehend nur den Interessen der Rechteverwerter, also vor allem der Verlage, Rechnung. Die Belange der Wissenschaft und der Verbraucher blieben zum größten Teil außen vor. Bei den ersten Gesprächsrunden zwischen Justizministerium und den drei beteiligten Gruppen - den Urhebern, Nutzern und Rechteverwertern - wurden die Wissenschaftler bewusst herausgehalten.

Bildung PLUS: Liegt das vielleicht daran, dass es den Verlagen und der Regierung vornehmlich darum geht, den großen Markt der Raubkopien und Musik-Tauschbörsen im Internet einzudämmen und dass die Wissenschaft beim Urheberrecht nur eine Nebenrolle spielt?

Hoeren: In diesem Punkt hat die Wissenschaft auch in gewisser Weise Glück gehabt, weil das Justizministerium mit der Frage nach Raubkopien und Internet-Tauschbörsen ein riesiges gesellschaftspolitisches Fass aufgemacht hat. So sind viele Gegner auf den Plan getreten. Das gibt auch uns die Chance, unsere Interessen deutlicher zu artikulieren.

Bildung PLUS: Eine dieser Interessen ist zum Beispiel, dass Sie sich für die Beibehaltung des Paragraphen 52a des Urheberrechts einsetzen. Darin geht es um die Online-Abrufbarkeit von Werken für den Unterricht und Forschungszwecke. Was würde passieren, wenn der Paragraph verschwindet?

Hoeren: Bislang wurde den Universitäten in kleinem Umfang erlaubt, E-Learning-Plattformen aufzubauen. Dozenten konnten zum Beispiel in einem eng gesteckten Rahmen einen virtuellen Seminarapparat ins Netz stellen. Nun soll der Paragraph Ende nächsten Jahres ganz wegfallen und den Universitäten auch noch diese kleine Nische des digitalen Wissenszugangs und -austauschs genommen werden. Wir hoffen sehr, dass wir den Paragraphen 52a halten und ihn vielleicht sogar ein wenig nutzerfreundlicher ausgestalten können.

Bildung PLUS: E-Learning ist ja auch bei den Schulen groß in Mode. Wie würde sich durch diese Einschränkung der Unterricht verändern?

Hoeren: Für die Schulen ist dieses Gesetz noch dramatischer, denn sie nutzen die Möglichkeiten des E-Learnings viel mehr als die Universitäten. Viele Lehrer haben bereits virtuelle Lernumgebungen für ihre Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Da können sich die Schüler Texte, Filme und ähnliches anschauen, herunterladen und sich via Internet austauschen. Fällt der Paragraph 52a weg, ist es damit ab Ende 2006 vorbei. Im Grunde ist das ja paradox: Auf der einen Seite preisen die Politiker seit PISA die Bedeutung von Bildung, von neuen Technologien wie E-Learning und auf der anderen Seite ziehen sie den Nutzern durch die Änderung des  Urheberrechts wieder den Boden unter den Füßen weg.

Bildung PLUS: Der Paragraph, den es zu retten gilt, erlaubt aber auch keine großen Sprünge in die Wissensgesellschaft. Schließlich überwiegen dort die Einschränkungen...

Hoeren: Genau. Wir reden über eine Vorschrift, die sowieso ganz enge und klare Grenzen gesetzt hat - auf Druck der Verleger. Konkret ist es ja heute schon so, dass nur ganz kleine Auszüge eines Werkes zugänglich gemacht werden dürfen, und das auch nur für eine Klasse oder ein Seminar. Außerdem muss das ganze Material mit dem Ende des Projekts gelöscht werden - auch wenn man es im nächsten Schuljahr oder Semester noch einmal benutzen könnte.

Bildung PLUS: Lehrerinnen und Lehrer sind ja auf Filme, Musik und Texte angewiesen. Wie reagieren sie auf diesen Paragraphen-Dschungel?

Hoeren: Die rechtlichen Regelungen verunsichern Lehrkräfte natürlich, weil sie oft nicht wissen, ob sie gerade das Urheberrecht verletzen, wenn sie eine DVD vor der Klasse abspielen lassen.

Bildung PLUS: Zum Schutz der Urheber sollen in Bibliotheken künftig die elektronischen Leseplätze an den Bestand der Bücher gekoppelt werden. Was heißt das in der Praxis?

Hoeren: Diese bizarre Einschränkung fällt hoffentlich unter den Tisch: Nach einer EU-Richtlinie dürfen Bibliotheken Bücher und Zeitschriften im Lesesaal digital zugänglich machen. Das Justizministerium in Berlin dagegen wollte, dass nur so viel Nutzer gleichzeitig auf ein Buch zugreifen können, wie auch Exemplare tatsächlich im Bestand der Bibliothek sind. Das heißt im Klartext, dass ein Buch, das nur einmal im Regal steht, auch nur von einer Person am Bildschirm eingesehen werden kann. Stellen Sie sich mal Studierende eines Seminars vor, die vor einer Prüfung auf ein Buch ihres Kurses zugreifen wollen. Die können dann in der Bibliothek stundenlang Schlange stehen, weil immer nur eine Person an den elektronischen Leseplatz darf.

Bildung PLUS: Besonders umstritten ist der Versand von digitalen Kopien, wie sie der Fernleihdienst "subito" der Bibliotheken anbietet. Das soll künftig nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Müssen Studierende und Wissenschaftler wieder auf Papierkopien umsteigen?

Hoeren: Die Verleger lassen sich bei diesem Punkt auf nichts ein und kämpfen mit harten Bandagen. So haben sie die Bibliotheken und den Fernleihdienst "subito" verklagt. In Zukunft soll es so sein, dass der digitale Versand von Artikeln an Lehrkräfte und Studierende über die kostengünstigen Fernleihdienste nur noch erlaubt ist, wenn der Verlag selbst keine digitale Form des Textes anbietet. Und das werden sich die Verlage kaum entgehen lassen, vor allem, weil sie die Preise für die Kopien bestimmen können. Dabei hat auch der Bundesgerichtshof schon festgestellt, dass der Versand von digitalen Kopien zum Wesen von Wissenschaft dazugehört und verfassungsrechtlich gedeckt ist. Wir wollen, dass der digitale Kopienversand frei und ohne Sperre stattfinden kann.

Bildung PLUS: Sehr praxisorientiert scheinen die neuen rechtlichen Regelungen aber nicht zu sein...

Hoeren: Das Justizministerium hat scheinbar wenig Gefühl dafür, was sich in einer Universitätsbibliothek so tut. Die denken tatsächlich, dass es den Studierenden zuzumuten sei, mit Papierkopien zu arbeiten. Die Tatsache, dass in manchen Wissenschaftsbereichen vieles nur digital verfügbar ist, dass man oft schnell reagieren muss oder Material dringend benötigt, scheint man in Berlin ausgeblendet zu haben. Das ist eine rasante Entwicklung zurück in die Steinzeit.

Bildung PLUS: Seit PISA bestimmen Bildung und Wissen immer mehr die politische Tagesordnung. Bei der jetzigen Fassung des Urheberrechts fragen sich viele: Kann Deutschland so fit werden für die Wissensgesellschaft?

Hoeren: Nein, auf keinen Fall. Nicht nur bei PISA stehen wir international auf den hinteren Plätzen, auch in Bezug auf die Wissensnutzung der Nutzer haben wir international ein ganz schlechtes Urheberrecht. In Großbritannien verschickt die "British Library" ohne Probleme digitale Kopien in rauen Mengen von A nach B. In den USA gibt es den "Teach Act für Distance Learning", der den Nutzern große Freiräume beim Urheberrecht zugesteht. Nur hierzulande unterläuft man das gesamte E-Learning mit einer großen Verbeugung vor den Verlegern.

Bildung PLUS: Viele namhafte wissenschaftliche Institutionen haben die "Göttinger Erklärung" unterzeichnet. Und auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung lässt Kritik an der Urheberrechtsnovelle anklingen. Wie groß ist Ihr Einfluss?

Hoeren: Am Anfang dachte ich schon, dass sich an der Urheberrechtsnovelle nichts mehr ändern lässt, doch inzwischen stellt sich heraus, dass wir uns im Gespräch mit dem Justizministerium Schritt für Schritt annähern. Und wenn dieser Tage der Regierungsentwurf vorgestellt wird, gehen wir davon aus, dass einige unserer Forderungen Eingang in das Gesetzeswerk gefunden haben dürfte. Das hätten wir aber nicht geschafft, wenn das Bundesministerium für Bildung und Forschung unsere Linie nicht sehr konsequent mitverfochten hätte. Jeden Tag schließen sich der "Göttinger Erklärung" neue Akteure an und das gibt uns Hoffnung, doch noch etwas verändern zu können.


Prof. Thomas Hoeren wurde 1961 in Dinslaken geboren. Er ist Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf und Professor für Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Uni Münster.

Autor(in): Udo Löffler
Kontakt zur Redaktion
Datum: 21.03.2005
© Innovationsportal

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag. Dieser Beitrag wurde bisher nicht kommentiert.

 Weitere Beiträge nach Innovationsgebieten (Archiv).

Die Übernahme von Artikeln und Interviews - auch auszugsweise und/oder bei Nennung der Quelle - ist nur nach Zustimmung der Online-Redaktion von Bildung + Innovation erlaubt.

Die Redaktion des Online-Magazins Bildung + Innovation arbeitet journalistisch frei und unabhängig. Die veröffentlichten Beiträge bilden u. a. auch interessante Einzelmeinungen zum Bildungsgeschehen ab; die darin zum Ausdruck gebrachte Meinung entspricht nicht notwendig der Meinung der Redaktion oder des DIPF.

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: