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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 05.10.2017:

„88 Projekte für die Endrunde bestimmt.“

Exzellenzstrategie setzt Förderung von Spitzenforschung an Universitäten fort
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Bildrechte: Heike Zappe, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Humboldt-Universität zu Berlin

Bund und Länder haben im Jahr 2016 die Exzellenzstrategie beschlossen. Ab 2019 sollen auf unbestimmte Zeit wissenschaftsbezogene Aktivitäten erfolgreicher Universitäten und ihrer Kooperationspartner in den Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten gefördert werden. Mit der Exzellenzstrategie wird die im Rahmen der 2005 initiierten Exzellenzinitiative erfolgreich begonnene Weiterentwicklung der deutschen Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildung und Kooperationen fortgeführt und der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt. Bund und Länder wollen erreichen, dass deutsche Universitäten im internationalen Wettbewerb noch besser werden. Die Evaluation der Exzellenzinitiative, die im Oktober 2017 offiziell ausläuft, hat bestätigt, dass Leuchttürme in der Forschung auf die gesamte Universitätslandschaft ausstrahlen und von ihnen der komplette Hochschul- und Forschungsstandort Deutschland profitiert. Deshalb stellen Bund und Länder ab 2018 jährlich 533 Millionen Euro dauerhaft zur Verfügung, um die positive Entwicklung der Universitäten fortzuführen.

Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder (2005-2017)

Gefördert wurden im Rahmen der Exzellenzinitiative Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung und Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) führte die Initiative gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat (WR) durch. Ihr wurden hierzu von 2006 bis 2011 insgesamt 1,9 Milliarden Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Im Juni 2009 beschlossen Bund und Länder, die Exzellenzinitiative über das Jahr 2012 hinaus für weitere fünf Jahre mit einem Gesamtfördervolumen von 2,7 Milliarden Euro fortzusetzen. Nach den Förderentscheidungen 2012 wurden 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und 11 Zukunftskonzepte gefördert. Diese Projekte laufen noch bis Oktober 2017. Danach greift die auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung entweder bis zum Start einer Neuförderung im Rahmen der Exzellenzstrategie oder bis die 24 Monate abgelaufen sind.

Die beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten
Die Exzellenzstrategie wird mit der Förderlinie Exzellenzcluster international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden projektbezogen fördern. Die Förderdauer beträgt sieben Jahre, wobei nach einer erfolgreichen Wiederbewerbung eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren folgen kann. Für die in der Verwaltungsvereinbarung veranschlagten 45 bis 50 Exzellenzcluster sind dabei jährlich rund 385 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland bereitgestellt werden. Die Anträge werden von der DFG in einem zweistufigen wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten Verfahren begutachtet und entschieden.

Die Förderung der Exzellenzuniversitäten dient der dauerhaften Stärkung der Universitäten entweder als Einzelinstitutionen oder als Verbünde von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung. Die Förderung als Exzellenzuniversität setzt die Bewilligung von mindestens zwei Exzellenzclustern an derselben Universität, bei Verbünden mindestens drei Exzellenzclustern, voraus. Die Entwicklung und Durchführung des Bewertungsverfahrens übernimmt der Wissenschaftsrat. Für die Förderung von Exzellenzuniversitäten werden jährliche Mittel von rund 148 Millionen Euro veranschlagt. Die Fördervoraussetzungen - exzellente Forschungsleistungen und ein strategisches, institutionenbezogenes Gesamtkonzept - sollen regelmäßig überprüft werden, damit nur die Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünde, die den Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung erreicht und den Nachweis herausragender wissenschaftlicher Leistungen im internationalen Maßstab erbracht haben, weiterhin in den Genuss der Fördergelder kommen. Auch die Exzellenzuniversitäten müssen regelmäßig alle sieben Jahre Fortsetzungsanträge für die Exzellenzcluster stellen. In der ersten Ausschreibungsrunde werden elf Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde gefördert.

Antragsskizzen für Exzellenzcluster für Endrunde ausgewählt
Ende September sind in der Exzellenzstrategie die ersten Entscheidungen gefallen. Das von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufene international besetzte Expertengremium hat auf seiner Sitzung vom 27./28.09.2017 in Bonn in der Förderlinie Exzellenzcluster 88 Projekte für die Endrunde bestimmt. Sie wurden aus insgesamt 195 Antragsskizzen ausgewählt, die bis Anfang April 2017 von 63 Hochschulen bei der DFG eingereicht und in den vergangenen Monaten in 21 international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet worden waren. Die 88 Antragsskizzen kommen von 41 Hochschulen aus 13 Bundesländern. Rund 40 Prozent der Projekte knüpfen an Exzellenzcluster an, die bereits in der Exzellenzinitiative gefördert wurden. 19 Prozent haben ihren Schwerpunkt in den Geistes- und Sozialwissenschaften, 24 Prozent in den Lebenswissenschaften, 26 Prozent in den Ingenieurwissenschaften und 31 Prozent in den Naturwissenschaften. Die Mehrzahl der Konzepte ist multidisziplinär angelegt und etwa zwei Drittel sehen die Beteiligung außeruniversitärer Partner vor.

Die Skizzen können bis zum 21. Februar 2018 zu Förderanträgen ausgearbeitet werden und müssen dann erneut bei der DFG eingereicht werden. Am 27. September 2018 entscheidet die Exzellenzkommission - in ihr sind neben den Mitgliedern des Expertengremiums auch die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder vertreten - darüber, welche Projekte gefördert werden. Die ausgewählten Exzellenzcluster werden ab dem 1. Januar 2019 gefördert.

Die Entscheidung über die Exzellenzcluster ist gleichzeitig eine der wesentlichen Grundlagen für den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, die der Wissenschaftsrat durchführt: Universitäten mit mindestens zwei (bei Verbünden mit mindestens drei) Exzellenzclustern können bis zum 10. Dezember 2018 Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten einreichen. Nach erfolgten Begutachtungen, von Januar bis April 2019, wird am 19. Juli 2019 über sie entschieden. Am 1. November 2019 erfolgt der offizielle Förderbeginn für die Exzellenzuniversitäten.

Falls nach der ersten Evaluation in 2025 weniger als vier Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde aus der dauerhaften gemeinsamen Förderung ausscheiden, wird durch eine einmalige Erhöhung der Zahl der Förderfälle sichergestellt, dass vier neue Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde nach erfolgreicher Bewerbung in die Förderung aufgenommen werden. Dafür würden dann zusätzliche Mittel bereitgestellt.

 

Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 05.10.2017
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