Grundschule
Gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie umfasst vier Jahrgangsstufen mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg (sechs Jahrgangsstufen).
Gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie umfasst vier Jahrgangsstufen mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg (sechs Jahrgangsstufen).