Wrase, Michael
Auflösung der Förderschulen: Die UN-Behindertenkonvention verlangt die Inklusion von Kindern mit Behinderung an Regelschulen.
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Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht auf inklusive Schulbildung für Menschen mit Behinderung. Förderschulen müssen schrittweise aufgelöst werden; ein vorgebliches "Elternwahlrecht" ist mit der Konvention nicht vereinbar. An den Regelschulen sind die Bedingungen für die inklusive Beschulung zu schaffen. Die Politik muss die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen.
Schlagwörter
Regelschule, Schulbildung, Inklusion, Menschenrechte, Behinderung, Sonderschule, Deutschland,
Quelle | Berlin (2016), 7 S., URL des Volltextes: https://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-bildung/WZBriefBildung332016_wrase.pdf; http://hdl.handle.net/10419/142218; https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-201607078339 |
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Reihe | WZBrief Bildung#Bd.#33 |
Beigaben | Literaturangaben |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | Monographie |
URN |
urn:nbn:de:101:1-201607078339 |