Worin liegt die Verantwortung der Erziehungswissenschaft? Ein Diskussionsbeitrag zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Erziehungswissenschaft.
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Der Beitrag diskutiert die Verantwortung der Erziehungswissenschaft für Aufarbeitungsprozesse zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Im ersten Abschnitt [wird] das dem Artikel zugrunde liegende Verständnis von sexualisierter Gewalt dargelegt. [Der] zweite Teil reflektiert, inwiefern sich der Erziehungswissenschaft eine Verantwortung für Aufarbeitung zuweisen lässt und worin systematische Anknüpfungspunkte liegen. Die Diskussion wird zudem verbunden mit einer Positionierung, wie die Entscheidung des DGfE-Vorstands, Hartmut von Hentig den Trapp-Preis abzuerkennen, eingeordnet werden könnte. Schließlich [wird] im dritten Abschnitt ein Ergebnis aus [einer] Studie [der Autorin] zu erziehungswissenschaftlichen Perspektiven auf sexualisierte Gewalt zwischen 2010 und 2015 vorgestellt. Diese Untersuchung, die noch nicht abgeschlossen ist und auch die Jahre 2016 und 2017 einbeziehen wird, zielt auf die Rekonstruktion von "Modi der Thematisierung" sexualisierter Gewalt. (DIPF/Orig.).
Schlagwörter
Erziehungswissenschaft, Bewältigung, Kindesmissbrauch, Verantwortung, Sexuelle Gewalt, Begriffsdefinition, Deutschland,
Quelle | In: Erziehungswissenschaft, 28 (2017) 54, S. 39-49, URL des Volltextes: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0111-pedocs-148730; https://doi.org/10.3224/ezw.v28i1.06 |
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Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0938-5363; 1862-5231 |
URN |
urn:nbn:de:0111-pedocs-148730 |
DOI |
10.3224/ezw.v28i1.06 |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2018/1 |