Die Grundschule in Sachsen-Anhalt
Alle Kinder in Sachsen-Anhalt, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. (Stand: September 2018) Diese Seite des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt informiert über Einschulung, Ziel und Aufgabe der Grundschule sowie die Schuleingangsphase in Sachsen-Anhalt.
Autor:
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Bildungsebene:
Elementarbildung; Elementarbildung; Primarstufe
Lizenz:
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Schlagwörter:
Einschulungsalter; Grundschule; Schulanfang; Stichtag
freie Schlagwörter:
Schuleingangsphase
Ortsbezüge:
Sachsen-Anhalt
Sprache:
Deutsch
Themenbereich:
Schule; Grundschule
Schule; Grundschule; Anfangsunterricht
Geeignet für:
Lehrer; Schüler