Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Russisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht. Zur Verwirklichung der vom Europarat geforderten Mehrsprachigkeit leistet der Russischunterricht der gymnasialen Oberstufe seinen spezifischen Beitrag. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für das Fach Russisch a) eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände, d.h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen diese Kompetenzen nachgewiesen werden sollen, b) eine Beschreibung der zulässigen Aufgabenarten, c) Kriterien, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob eine Prüfungsaufgabe das anzustrebende Anspruchsniveau erreicht, d) Hinweise zur Bewertung und e) Aufgabenbeispiele für die Gestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung einschließlich entsprechender Erwartungshorizonte. (DIPF/Orig.)
Autor:
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Bildungsebene:
Sekundarstufe II
Lernressourcentyp:
Primärmaterial/Quelle
Lizenz:
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Schlagwörter:
Abitur; Beispiel; Grundkurs; Kompetenz; Leistungskurs; Mündlicher Test; Prüfung; Prüfungsaufgabe; Russischunterricht; Sprachkompetenz; Wissen
freie Schlagwörter:
Leistungsbewertung; Schriftliche Überprüfung
Ortsbezüge:
Deutschland
Sprache:
Deutsch
Themenbereich:
Schule; Sprachen und Literatur
Schule; Sprachen und Literatur; Russisch
Schule; Schulwesen allgemein
Schule; Schulwesen allgemein; Schulleistung, Leistungsmessung, Prüfungswesen
Geeignet für:
Lehrer; Schüler