Ergebnis der Suche

Ergebnis der Suche nach: ( (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Schlagwörter: INKLUSION)

Es wurden 26 Einträge gefunden

Seite:
Zur ersten Seite Eine Seite zurück 1 2 3 Eine Seite vor Zur letzten Seite

Treffer:
1 bis 10
  • Hessisches Schulgesetz (HSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:9251" }

  • Schulgesetz (Schulrecht) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)

    Das Schulgesetz gliedert sich in die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Schulpflicht; Schülervertretung; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat; Staatliche Schulbehörden; ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:9256" }

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:9252" }

  • Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:9250" }

  • Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:9257" }

  • Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen

    Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:9255" }

  • Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöO)

    Die Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung gilt für das staatliche Förderschulwesen und den gemeinsamen Unterricht an staatlichen Schulen.

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:60856" }

  • Schulgesetz für das Land Berlin

    Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:17095" }

  • Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) (Berlin)

    Die Verwaltungsvorschrift Schulhelfer regelt für das Bundesland Berlin detailliert den Einsatz von Schulhelfer*innen sowie das Verfahren zu deren Beantragung.

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:61771" }

  • Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)

    §5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:61770" }

Seite:
Zur ersten Seite Eine Seite zurück 1 2 3 Eine Seite vor Zur letzten Seite