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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: VERORDNUNG) und (Lernressourcentyp: PRIMÄRMATERIAL/QUELLE) ) und (Bildungsebene: HOCHSCHULE)
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Lehramtsausbildung in Sachsen
Die erste Phase der Lehramtsausbildung findet in Sachsen an der Technischen Universität Dresden, der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden, der Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig und der Universität Leipzig statt. Ausbildet wird für das Lehramt an Grundschulen, an Mittelschulen und an Förderschulen sowie für das ...
Details { "DBS": "DE:DBS:17442" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }
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Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Thüringen)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung der Fachhochschulreife in Thüringen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51286" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Rechtsgrundlagen zum Erwerb der Fachochschulreife in Rheinland-Pfalz
Die Seite bündelt die Rechtsgrundlagen für das Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Unter anderem findt man auch die folgenden Vorschriften für den Erwerb der Fachhochschulreife: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife vom 26. Mai 2011, Verwaltungsvorschrift zum Praktikum Fachhochschulreife.
Details { "DBS": "DE:DBS:51125" }
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Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung - LehPrVO M-V). Vom 16. Juli 2012
Diese Verordnung regelt die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien, für Sonderpädagogik und an Beruflichen Schulen. Im Kapitel 6 Fachanhänge werden die Studienziele detailliert beschrieben. Die Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften orientieren sich am Leitbild eines inklusionsorientierten Lehramtes, Kompetenz 12 ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51528" }
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Schulrecht NRW
Das Schulrecht umfasst das Schulgesetz der Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung, die die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen in Nordrhein-Westfalen bestimmen. Darüber hinaus legt das Schulrecht über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fest, wie lange etwa eine Ausbildung dauert und wie der Abschluss erlangt werden kann. Mit Hilfe des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12962" }
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hesseninfo - Das Bildungssystem (u.a. Fachhochschulreife)
In diesem Dokument wird das Bildungssystem in Hessen vorgestellt. Informationen zur Fachhochschulreife finden sich z.B. in den Schaubildern (direkt nach dem Inhaltsverzeichnis), genauere Angaben sind auf Seite 96 zu finden. Den Bestimmungen sind jeweils Quell-Verweise angefügt, die auf die betreffenden Gesetze und Verordnung hinweisen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51104" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: