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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: STRAFGESETZBUCH) und (Lernressourcentyp: PRIMÄRMATERIAL/QUELLE)
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Strafgesetzbuch § 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
Diese Vorschrift zur Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten existiert erst seit 1994, in einer handhabbaren Fassung seit 2014.
Details { "HE": [] }
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Die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch im StGB
Nach der in Deutschland geltenden Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich eine Straftat (§218 StGB), er bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (§ 218 a, § 219 Strafgesetzbuch -StGB-).
Details { "HE": "DE:HE:1619350" }
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