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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SPRACHSTANDSFESTSTELLUNG) und (Schlagwörter: SCHULANFANG)

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  • Vor der Einschulung in Brandenburg

    In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in ...

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    { "DBS": "DE:DBS:20125" }

Vorschläge für alternative Suchbegriffe:

[ Einschulung [ Deutsch [ Übergang Kindergarten-Schule [ Vorschule [ Sprachstandsdiagnose [ Sprachstand [ Screening-Modell [ Schuleingangsphase [ Nordrhein-Westfalen, ausländisches Kind [ Deutsch als Zweitsprache [ Kindergarten [ Kind [ Schulreife [ Alter [ Deutschland [ Erstunterricht