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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SONDERPÄDAGOGISCHER und FÖRDERBEDARF) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")

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  • Organisation des gemeinsamen Unterrichts in Niedersachsen

    Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Behinderung werden gemeinsam beschult.

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  • Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen

    Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.

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  • Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)

    In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.

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  • Eine Klasse, viele Messlatten: Zwei Stunden im Gemeinsamen Unterricht der Gesamtschule Rodenkirchen

    Schüler mit Lernbehinderungen landen häufig auf Sonderschulen, die sie räumlich und sozial an den Rand der Gesellschaft drängen. Sonderpädagogik muss aber nicht ausgrenzen, sie kann auch umfassend integrieren. So macht es die Integrierte Gesamtschule in Rodenkirchen, die alle Schüler im „Gemeinsamen Unterricht“ nach verschiedenen Maßstäben bewertet und ...

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  • Vorbereitungsdienst/Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

    Die Seite bietet einen kurzen Überblick über den Ablauf des Vorbereitungsdiensts in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterführende Informationen wie eine Handreichung, Gesetzesgrundlagen und eine Übersicht über einzureichende Bewerbungsdokumente sind verlinkt. Die Informationen richten sich an Lehramtsantwärter an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Regionalen Schulen, ...

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  • Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)

    §5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.

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  • "Jeden Einzelnen sehen, niemanden übersehen, jeden ernst nehmen." - Der Jakob Muth-Preis zeichnet inklusive Schulen aus

    Am 21. Juni 2017 wurde in Rostock der Jakob Muth-Preis verliehen. Drei Schulen und eine schulübergreifende AG erhielten die Auszeichnung für ihre inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung.

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  • Sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen

    Die sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und geöffnet. Schon vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde mit der sonderpädagogischen Grundversorgung und dem Einsatz der Mobilen Dienste der Weg zur inklusiven Schule bereitet.

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  • Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) Berlin

    Die Verordnung enthält folgende Teile: Teil I Allgemeines, Teil II Förderschwerpunkte und Ziele der sonderpädagogischen Förderung sowie besondere Bedarfslagen, Teil III Integration in der allgemeinen Schule, Teil IV Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und sonderpädagogische Einrichtungen, Teil V Sonderpädagogische Förderung im Bereich der beruflichen ...

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  • Medienführerschein Bayern

    Ziel der Initiative Medienführerschein Bayern ist, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kompetenzen erwerben, um Medien in ihrem Alltag verantwortungsbewusst und selbstbestimmt nutzen zu können. Der Medienführerschein Bayern bietet Lehrkräften und pädagogisch Tätigen Ideen und Anregungen, wie sie die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ...

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