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  • Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)

    Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen.

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  • Brandenburg - Informationen für Seiteneinsteiger

    In Brandenburg gibt es im Falle des Bedarfs und aufgrund einer mangelnden Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsbefähigung bereits seit 1996 die Möglichkeit, sog. Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst des Landes, vornehmlich für den beruflichen Bereich aufzunehmen. Bisher wurden ca. 150 Seiteneinsteiger qualifiziert. Mit In-Kraft-Treten des ...

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    { "DBS": "DE:DBS:19950" }

  • Niedersachsen - Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst

    n einigen Fächern bzw. beruflichen Fachrichtungen besteht in Niedersachsen ein Bedarf an Lehrkräften, der unter Umständen nicht durch die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildung gedeckt werden kann.Sofern niedersäc hsische Schulen keine ausgebildeten Lehrkräfte zur Besetzung einer Stelle finden, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne ...

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  • Quer-, Seiten- und Direkteinstieg in den Lehrerberuf in Schleswig-Holstein

    Auch wer nicht auf Lehramt studiert, aber ein universitäres Diplom, einen Master oder einen Magister hat, kann sich in Schleswig-Holstein bei dringendem Bedarf über einen Quer- oder Seiteneinstieg für den Lehrerberuf qualifizieren.

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    { "DBS": "DE:DBS:19965" }

  • Rheinland-Pfalz - Quereinstieg/Seiteneinstieg in den Lehrberuf

    Derzeit kann bundesweit in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht in Bedarfsfächern auch in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen auch ohne ...

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  • Seiteneinstieg in den Thüringer Schuldienst

    Absolventinnen und Absolventen von Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen, die im In- oder Ausland einen Studiengang abgeschlossen haben, der ursprünglich nicht ein Lehramt zum Ziel hatte oder die im Ausland keine vollständig abgeschlossene Berufsqualifikation als Lehrerin/Lehrer erworben haben, können in Thüringen beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ...

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    { "DBS": "DE:DBS:19970" }

  • Informationen für Quereinsteiger/Seiteneinsteiger in Hamburg

    Die grundständige Ausbildung ist der vorrangige Weg, qualifiziertes Erziehungs- und Unterrichtshandeln zu lernen und auszuüben. Daneben gibt es zurzeit auch Möglichkeiten, mit einer anderen Biografie in spezifischen Fachrichtungen, in denen nicht genügend grundständig ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, Lehrerin oder Lehrer an berufsbildenden ...

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    { "DBS": "DE:DBS:19951" }

  • Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)

    Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann unter engen Voraussetzungen als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die ...

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    { "DBS": "DE:DBS:57674" }

  • Quereinstieg in den hessischen Schuldienst

    Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst schreiben die Staatlichen Schulämter in einigen Berufsfeldern und Mangelfächern Stellen für den Quereinstieg aus. Einstellungsvoraussetzung ist in jedem Fall ein universitärer Studienabschluss im genannten Berufsfeld bzw. Fach.

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    { "DBS": "DE:DBS:19952" }

  • Berlin - Hinweise zur Direkt-Einstellung sogenannter Quereinsteiger

    Aufgrund des steigenden Bedarfes an Lehrkräften im Berliner Schuldienst werden verstärkt Bewerber/innen ohne Staatsexamen eingestellt. Dies betrifft die Bereiche, in denen keine ausreichende Anzahl von Bewerbungen mit entsprechender Qualifikation (1. und 2. Staatsexamen) vorhanden ist.

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    { "DBS": "DE:DBS:19949" }

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