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Es wurden 258 Einträge gefunden
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Schulordnung Förderschulen - SOFS - Sachsen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen.
Details { "DBS": "DE:DBS:17268" }
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Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (IPWeiterbildungsV). Vom 7. Dezember 2012
Die Verordung regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung sowie die Prüfungsmöglichkeiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51508" }
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Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) (Schleswig-Holstein)
Die Landesverordnung regelt die Beurteilung und Gestaltung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Details { "DBS": "DE:DBS:16798" }
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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (FachlFöVO)
Die Verordnung regelt die Zulassung, Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55422" }
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Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöO)
Die Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung gilt für das staatliche Förderschulwesen und den gemeinsamen Unterricht an staatlichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:60856" }
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LRS / Legasthenie Erlasse der 16 Bundesländer genau erklärt
Die Webseite informiert über die rechtlichen Regelungen und das schulische Vorgehen bei einer Lese- Rechtschreibstörung in den LRS-Erlassen aller Bundesländer in Deutschland.
Details { "DBS": "DE:DBS:65127" }
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Verordnung über Unterricht und Erziehung für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) (Brandenburg)
Die Verordnung informiert über Grundsätze und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und über die Förderschulen in Brandenburg.
Details { "DBS": "DE:DBS:16792" }
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Themenbereich Förderschulen auf den Seiten des Schulministeriums NRW
Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den Förderort) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den Förderschwerpunkt). Die Seite des Schulministeriums NRW beschreibt die Fördermöglichkeiten in NRW.
Details { "DBS": "DE:DBS:20065" }
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS)
In der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) werden die Ziele, Voraussetzungen, sowie die Ausbildungsinhalte der Fachlehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen erläutert.
Details { "DBS": "DE:DBS:45249" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRW
Die Verordnung enthält Regelungen für Kinder, die wegen einer Behinderung in der Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Entscheidung über Förderbedarf und Förderort geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:16790" }