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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: LEHRAMT) und (Schlagwörter: "ZWEITES STAATSEXAMEN")

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  • Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung in Bayern

    Hier finden Sie schulartspezifische Hinweise zum Vorbereitungsdienst in Bayern. Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens.

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  • Lehramts­ausbildung in Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein erfolgt die Lehramtsausbildung für folgende Lehrämter: Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Gemeinschaftsschulen, Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt an berufsbildenden Schulen. Das Studium für die Lehrämter wird in Schleswig-Holstein schulartenspezifisch an der Universität Flensburg, der Christian-Albrechts-Universität (CAU) ...

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  • Lehrer*in werden in Sachsen-Anhalt

    Die Ausbildung zur/zum Lehrer/in erfolgt in zwei Phasen: Das Studium in der gewünschten Schulform schließt mit der Ersten Staatsprüfung bzw. einem Master of Education ab. Der Vorbereitungsdienst ist nach dem universitären Studium die zweite Phase der Lehramtsausbildung und dauert in Sachsen-Anhalt 16 Monate. Er schließt mit der Laufbahnprüfung für ein Lehramt ...

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  • Lehrämter an der Universität Bremen

    Um in Bremen Lehrer*in werden zu können, sind drei Ausbildungsschritte zu durchlaufen: 1. Bachelor: 6 Semester für alle Schularten, 180 CP, Regelstudienzeit 3 Jahre, 2. Master of Education: 4 Semester für alle Schularten, 120 CP, Regelstudienzeit 2 Jahre, 3. Refendariat & Zweites Staatsexamen, Dauer in Bremen: 18 Monate. Mit dem Abschluss des Master of Education haben Sie ...

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  • Quer-, Seiten- und Direkteinstieg in den Lehrerberuf in Schleswig-Holstein

    Auch wer nicht auf Lehramt studiert, aber ein universitäres Diplom, einen Master oder einen Magister hat, kann sich in Schleswig-Holstein bei dringendem Bedarf über einen Quer- oder Seiteneinstieg für den Lehrerberuf qualifizieren.

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  • Referendariat/Vorbereitungsdienst - die zweite Phase der Lehrerausbildung in Bremen

    Die Abteilung Ausbildung des Landesinstituts für Schule ist zuständig für die zweite Phase der Ausbildung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Referendariat). Sie kümmert sich um die Organisation und Durchführung des Referendariats. Auf diesen Seiten informieren wir über die gesetzlichen Vorgaben und die konkrete Durchführung der Ausbildung.

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  • Der Vorbereitungsdienst in Hamburg

    Hier finden Sie Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und zur Bewerbung zum Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat sowie zum Quereinstieg in Hamburg.

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  • Rheinland-Pfalz - Quereinstieg/Seiteneinstieg in den Lehrberuf

    Derzeit kann bundesweit in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht in Bedarfsfächern auch in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen auch ohne ...

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  • Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen

    Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Standorte, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, sind jeweils in den aktuellen Bewerbungsunterlagen aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier ...

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  • Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)

    Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen.

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