Untersuchung zur Einschulung
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Jedes Kind wird vor seiner Einschulung – meist schulärztlich – untersucht. Eine solche Untersuchung ist in allen Bundesländern üblich, auch wenn sich die Einschulungsverfahren – und damit auch Umfang und Durchführung der Untersuchung – von Land zu Land unterscheiden können. In der Regel muss bei der Einschulung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die Einschulungs- bzw. Schuleingangsuntersuchung.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Schulanfang, Schularzt, Schuleignung, Schuleingangsuntersuchung, Schulreife, Schulfähigkeit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kindergesundheit-info.de/ |
Zuletzt geändert am | 24.04.2018 |