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Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz

h t t p s : / / l s j v . r l p . d e / t h e m e n / k i n d e r - j u g e n d - u n d - f a m i l i e / k i n d e r t a g e s s t a e t t e nExterner Link

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz ist im Rahmen seines Auftrags zum Schutz von Kindern in Einrichtungen zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen und für die Beratung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Es sorgt für die Einhaltung der durch das Kindertagesstättengesetz und die Landesausführungsverordnung vorgegebenen Standards und prüft im Bereich der Personalkostenförderung die Verwendungsnachweise für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Es berät Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung und unterstützt die Verwaltung der Jugendämter bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen und wirkt auf eine einheitliche Auslegung der Förderkriterien hin. Die Aufgaben des Referates werden dezentral in Mainz, Landau, Trier und Koblenz für die jeweilige Region wahrgenommen.
Auf der Seite stehen verschiedene Antragsformulare sowie Arbeitshilfen und Materialien zum Download zur Verfügung.

Dokument von: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Rheinland-Pfalz, Antragstellung, Gründung, Kindertagesstätte, Betriebserlaubnis,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit kita-mz@lsjv.rlp.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://lsjv.rlp.de/‌
Zuletzt geändert am 13.02.2024

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