Suche

German Education Server Eduserver Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Bundesfamilienministerium: Kinderrechte ins Grundgesetz

h t t p s : / / w w w . b m f s f j . d e / k i n d e r r e c h t eExterner Link

Vor über 30 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen der Rechte des Kindes verabschiedet. Heute ist die Kinderechtskonvention von fast allen Staaten der Welt ratifiziert und damit die weltweit anerkannteste Konvention der Vereinten Nationen. Die Kinderrechte sind universal, das heißt sie gelten für alle Kinder - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder davon, ob sie in einem Land geboren oder hinzugewandert sind. Auf diesen Seiten informiert das Bundesfamilienministerium über die Kinderrechte u.a. mit einem Rechtsgutachten zur Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland und zur Forderung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Kampagne, Kind, Kinderrechtskonvention, Kinderschutz, Mitbestimmung, Partizipation, Kinderrechte,

Bildungsbereich kein spezifischer
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.bmfsfj.de/‌
Zuletzt geändert am 03.11.2022

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: