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Die EU-Jugendgarantie

h t t p s : / / e c . e u r o p a . e u / c o m m i s s i o n / p r e s s c o r n e r / d e t a i l / d e / M E M O _ 1 4 _ 5 7 1Externer Link

Die EU-Jugendgarantie wurde am 8. Oktober 2014 in Brüssel beschlossen. Sie besagt, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, eine hochwertige Arbeitsstelle, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entspricht, angeboten wird oder dass sie im Wege einer Lehre, eines Praktikums oder einer Weiterbildung, die Ausbildung absolvieren bzw. die Fähigkeiten und die Erfahrung erwerben können, die notwendig sind, um einen Arbeitsplatz zu finden. Die Jugendgarantie gilt als Strukturreform zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben und als Sofortmaßnahme zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Europa, Berufsbildung, Berufsausbildung, Arbeitsmarkt, Beschäftigung, Beschäftigungspolitik,

Bildungsbereich Berufsbildung
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Europäische Kommission
Erstellt am 08.10.2014
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://ec.europa.eu/social/‌main.jsp?catId=1036&langId=de
Zusatzinformation https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.424983.de/‌13-30-3.pdf
Zuletzt geändert am 04.12.2015

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