Deutschland braucht ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung - Erklärung von AWO, Caritas und GEW
Gemeinsam fordern der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dass sich das Bundesfamilienministerium und die Länderministerien bei der Bund-Länder-Konferenz Frühe Bildung am 6. November auf einen Prozess zur Entwicklung eines Bundesqualitätsgesetzes für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege verständigen. AWO, DCV und GEW fordern, in einem Bundesqualitätsgesetz strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festzulegen, die länderübergreifend von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden müssen. Eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen für Führungsaufgaben sowie genügend Zeit für Fort- und Weiterbildungen sollten Kernpunkte des Bundesqualitätsgesetzes sein.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Qualität, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Elementarbildung, Kindertagesbetreuung, Gesetz, Caritas, AWO, GEW,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.; Deutscher Caritasverband e.V.; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand |
Erstellt am | 29.10.2014 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.caritas.de/ |
Zuletzt geändert am | 12.12.2016 |