Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)
Das Gesetz gliedert sich in vier Abschnitte: Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit, Abschnitt 3 Rechtsbehelfe, Abschnitt 4 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Barrierefreiheit, Behindertenbeauftragter, Behinderter, Gleichstellung, Integration, Rechtshilfe, Behindertenrecht, Teilhabe,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerische Staatsregierung |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html |
Zuletzt geändert am | 18.06.2019 |