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Die UN-Behindertenrechtskonvention

h t t p s : / / w w w . b e h i n d e r t e n b e a u f t r a g t e r . d e / D E / A S / r e c h t l i c h e s / u n - b r k / u n - b r k . h t m lExterner Link

Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK). Schlüsselbegriffe der Konvention sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Die Homepage vereint Informationen zur Entstehungsgeschichte und auch zur Bedeutung der Konvention. In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 in Kraft. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. 

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Behinderter, Behinderung, Recht, Vereinte Nationen, Behindertenrechtskonvention, Gesetzesentwurf,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen; presse@behindertenbeauftragter.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌www.behindertenbeauftragter.de
Zuletzt geändert am 10.12.2021

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