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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Fachlehrerverordnung - FachlVO)

h t t p s : / / w w w . r e v o s a x . s a c h s e n . d e / v o r s c h r i f t / 1 9 5 7 6Externer Link

Die Verordnung regelt die Zulassung zur Ausbildung sowie deren Inhalt und das Prüfungsverfahren für Fachlehrer an beruflichen Schulen.

Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Sachsen, Lehrerausbildung, Fachlehrer, Fachpraxis, Zulassung, Ausbildungsinhalt, Prüfung, Verordnung, Berufsbildende Schule, Berufsschule,

Bildungsbereich Sekundarstufe II; Berufsbildung
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Staatsministerium für Kultus, Sachsen
Erstellt am 06.01.2010
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://smk.sachsen.de/‌error404.html
Zuletzt geändert am 14.08.2015

Thematischer Kontext

  1. Fachlehrerausbildung in Sachsen

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