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Studieren als Weiterbildung - auch ohne Abitur (Bayern)

h t t p s : / / w w w . w e i t e r - s t u d i e r e n - i n - b a y e r n . d e / z u g a n g s v o r a u s s e t z u n g e nExterner Link

Der Zugang zu den Studiengängen an bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist durch die Hochschulrechtsänderung im Jahr 2009 neu geregelt worden. Ziel der Gesetzesänderung war unter anderem die Öffnung der Hochschulen für Menschen ohne schulische Hochschulreife (Abitur, Fachabitur etc.). Auf der Website des bayerischen Kultus- und Wissenschaftsministeriums werden die entsprechenden Möglichkeiten dargelegt.

Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bayern, Abitur, Berufliche Qualifikation, Berufstätiger, Hochschulzulassung, Studium, Voraussetzung, Weiterbildung, Wissenschaftliche Weiterbildung, Zulassung, Studieren ohne Abitur, berufliche Qualifikation, beruflich Qualifizierter, wissenschaftliche Weiterbildung,

Bildungsbereich Hochschule; Berufsbildung
Ressourcenkategorie Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit weiter-studieren@stmbkwk.bayern.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.studieren-in-bayern.de/weiterbildung/studienfinder-weiterbildendes-studium/‌
Technische Anforderungen Adobe Acrobat Reader erforderlich (PDF-Dateien)
Zuletzt geändert am 09.10.2019

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